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Ferienwohnung / Monteurwohnung “Haus Steinhagen”

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Beherbergungsverträge sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Vermieter  ausdrücklich schriftlich anerkannt.


II. Vertragsabschluss

Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Vermieters ein Aufnahmevertrag (nachfolgend kurz „Vertrag“) zustande. Vertragspartner sind der Vermieter und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Vermieter gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Vermieter eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeine Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten. Die Unter- und Weitervermietung des überlassenen Appartements sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.


III. Leistungen, Preise, Zahlung

Der Vermieter ist verpflichtet, das vom Gast gebuchte Appartement nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Gast ist verpflichtet, die für die Appartementüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters gegenüber Dritten.

Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate, und erhöht sich der vom Vermieter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um max. 10% anheben.
Die Preise können vom Vermieter auch dann geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der Personen oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und der Vermieter dem zustimmt.
Rechnungen des Vermieters sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Gast kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, gegenüber dem Gast Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8% über dem Basiszinssatz. Dem Vermieter bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann der Vermieter eine Mahngebühr von € 5,00 erheben.
Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der Vermieter ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Appartement aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.

Mit einer schriftlichen Buchungsbestätigung entsteht für den Gast ein verbindlicher Anspruch auf die Vermietung des Appartements für den gewählten Zeitraum. Der Gast erhält gegen Eingang einer Anzahlung, in Höhe von 50% des Gesamtsumme des Beherbergungsentgeltes, den Beherbergungsvertrag. Die Zahlung des weiteren Beherbergungsentgeltes erfolgt durch den Gast direkt beim Vermieter oder eines Erfüllungsgehilfen. Diese Zahlung ist spätestens mit Einzug des Gastes in das Appartement fällig. Wenn der Bezug des Appartements erfolgt ohne Zahlung der Restsumme, befindet sich der Gast ab diesem Zeitpunkt in Verzug.


IV. Rücktritt des Gastes, Stornierung

Der Vermieter räumt dem Gast jeder Zeit ein Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:
Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat der Vermieter Anspruch auf angemessene Entschädigung.
Der Vermieter hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Die Rücktrittspauschale beträgt 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Vermieter kein Schaden oder der dem Vermieter entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.

Sofern der Vermieter die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung wie folgt:
wenn der Gast seine Buchung beim Vermieter bis zu 30 Tage vor Beginn des Buchungszeitraumes kündigt, erhält der Gast seine Anzahlung zurück
für Kündigungen zwischen dem 29. und dem 21. Tag vor dem Buchungszeitraum werden 20% des Beherbergungsentgeltes geltend gemacht.
für Kündigungen zwischen dem 20. und dem 15. Tag vor dem Buchungszeitraum werden 40% des Beherbergungsentgeltes geltend gemacht.
für Kündigungen zwischen dem 14. und dem 10. Tag vor dem Buchungszeitraum werden 60% des Beherbergungsentgeltes geltend gemacht.
für Kündigungen zwischen dem 9. und dem 5. Tag vor dem Buchungszeitraum werden 80% des Beherbergungsentgeltes geltend gemacht.
für Kündigungen zwischen dem 4. Tag und dem Beginn des Buchungszeitraumes werden 100% des Beherbergungsentgeltes geltend gemacht
Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Appartement oder die gebuchten Leistungen ohne dies dem Vermieter rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.

Hat der Vermieter dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat der Vermieter keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Vermieter. Der Gast muss den Rücktritt schriftlich erklären.


V. Rücktritt des Vermieters

Sofern dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer IV Abs. 3 eingeräumt wurde, ist der Vermieter ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Appartement vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Vermieters die Buchung nicht endgültig bestätigt.
Wird eine gemäß Ziffer III Abs. 6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist der Vermieter ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls:
höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
das Appartement unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden; der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist; eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer II Abs. 3 vorliegt; ein Fall der Ziffer VI Abs. 3 vorliegt; das der Vermieter von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Vermieters nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Vermieters gefährdet erscheinen; der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat; ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.

Der Vermieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.


VI. An- und Abreise

Das gebuchte Appartement steht dem Gast ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
Das gebuchte Appartement ist vom Gast bis spätestens 20:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.
Am vereinbarten Abreisetag ist das Appartement dem Vermieter spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Vermieter über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Appartements bis 18.00 Uhr den halben Logispreis in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr, 100 % des vollen gültigen Logispreises. Dem Gast steht es frei, dem Vermieter nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.


VII. Haftung des Vermieters, Verjährung

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird sich der Vermieter auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel dem Vermieter anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch in Fällen etwaiger Schadensersatzansprüche eines Gastes gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Sie gelten nicht in den Fällen einer Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig verschwiegenen Fehlern oder bei Personenschäden.
Der Vermieter trägt keine Verantwortung für Schäden, die der Gast in der Unterkunft insbesondere durch Diebstähle oder Unfälle erleidet. Des weiteren übernimmt der Vermieter keine Haftung für einen etwaigen Verlust der Sachen des Gastes. Ausgenommen hiervon ist die Haftung für solche Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung des Vermieters beruhen.
Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Vermieters. Bei Diebstahl oder Beschädigung abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet der Vermieter nicht.
Schadensersatzansprüche des Gastes verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Gast Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen.


VIII. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Beherbergungsaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Wohnort des Vermieters.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Wohnort des Vermieters. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Wohnort des Vermieters. Der Vermieter ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Berherbergungsaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: Mai 2016

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